LG Karlsruhe, Beschluss vom 02. April 2014 – 20 T 19/13 –, juris

Orientierungssatz

Sofern die Erbin die auf Antrag des Nachlassgläubigers durch das Nachlassgericht festgesetzte Inventarfrist versäumt, besteht eine unbeschränkte Erbenhaftung, welche auch nicht durch ein danach folgendes Nachlassinsolvenzverfahren entfällt.
Unbeschränkte Haftung der Erbin trotz Nachlassinsolvenz bei Versäumung der Inventarfrist
Birgit OehlmannRechtsanwältin
  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)