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Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten bestimmt sich nach dem sog. Parentelsystem. Die Verwandten werden nach ihrer Abstammung in sog. Ordnungen eingeteilt. Der Grad der Verwandschaft ist insoweit zunächst nicht ausschlaggebend. Dies ändert sich erst wieder ab der 4. Ordnung, die nachfolgend jedoch nicht mehr dargestellt wird:
Quelle: Focus.de
Erben einer zahlenmäßig niedrigeren Ordnung schließen stets Erben einer zahlenmäßig höheren Ordnung aus. So erbt also der Enkel des Erblassers vor dessen Eltern. Innerhalb einer Ordnung können jedoch – wie häufig – mehrere Erben vorhanden sein. Hier regelt die gesetzliche Erbfolge, wer innerhalb einer Ordnung zu welchem Bruchteil Erbe wird. Bezüglich der Abkömmlinge (Erben 1. Ordnung) des Erblassers besteht eine Erbfolge nach Stämmen, bezüglich der Eltern und Großeltern (Erben 2. und 3. Ordnung) des Erblassers besteht eine Erbfolge nach Linien.