Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten bestimmt sich nach dem sog. Parentelsystem. Die Verwandten werden nach ihrer Abstammung in sog. Ordnungen eingeteilt. Der Grad der Verwandschaft ist insoweit zunächst nicht ausschlaggebend. Dies ändert sich erst wieder ab der 4. Ordnung, die nachfolgend jedoch nicht mehr dargestellt wird:

    Erbrechtliche OrdnungenQuelle: Focus.de

    Erben einer zahlenmäßig niedrigeren Ordnung schließen stets Erben einer zahlenmäßig höheren Ordnung aus. So erbt also der Enkel des Erblassers vor dessen Eltern. Innerhalb einer Ordnung können jedoch – wie häufig – mehrere Erben vorhanden sein. Hier regelt die gesetzliche Erbfolge, wer innerhalb einer Ordnung zu welchem Bruchteil Erbe wird. Bezüglich der Abkömmlinge (Erben 1. Ordnung) des Erblassers besteht eine Erbfolge nach Stämmen, bezüglich der Eltern und Großeltern (Erben 2. und 3. Ordnung) des Erblassers besteht eine Erbfolge nach Linien.

    Erbrechtliche Ordnungen
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Erbrechtliche Ordnungen
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)