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Seit 1.1.2012 betreibt die Bundesnotarkammer das Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Das Register dient dem Auffinden von amtlich verwahrten Urkunden, die von Bedeutung für die Erbfolge sein können, damit das Nachlassgericht im Sterbefall alle erforderlichen Unterlagen für die dort zu treffende Entscheidung über die Erbfolge verfügt. In das Zentrale Testamentsregister werden diejenigen Verwahrangaben zu notariellen Urkunden und solchen eigenhändigen Testamenten, die in besondere amtliche Verwahrung verbracht worden sind, aufgenommen, die erforderlich sind, um diese Urkunden im Sterbefall schnell und sicher aufzufinden. Der Inhalt der Urkunden wiederum wird nicht gespeichert, sodass sich interessierte Dritte weder direkt noch indirekt Kenntnisse von getroffenen letztwilligen Verfügungen verschaffen können.
Die Registrierung beurkundeter letztwilliger Verfügungen erfolgt durch den Notar. Bei eigenhändigen Testamenten, die in die besondere amtliche Verwahrung verbracht werden, ist das Amtsgericht meldepflichtig. Wir empfehlen stets, eigenhändige Testamente in amtliche Verwahrung zu geben und bei dem örtlichen Amtsgericht zu hinterlegen. Die Kosten dafür bewegen sich unter 100€.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Nähere Informationen zum Zentralen Testamentsregister sowie umfangreiche Hinweise zum sicheren Vererben finden Sie unter www.testamentsregister.de.