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Rechtsanwaltsvergütung – ein kurzer Überblick

Das deutsche Gebührensystem gewährleistet durch seine besondere, flexible Gestaltung in den meisten Fällen eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für den Anwalt. Eine im Auftrag der BRAK durchgeführte Studie des renommierten Institutes der deutschen Wirtschaft in Köln kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geltenden Vergütungsstruktur die anwaltlichen Kosten besonders transparent im internationalen Vergleich sind.

Dennoch ist es eine der Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer, sich dafür einzusetzen, dass die Angemessenheit der anwaltlichen Vergütung auch weiterhin für alle Kollegen erhalten bleibt.

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Vergütungsvereinbarungen

Vergütungsvereinbarungen haben seit dem Inkrafttreten des RVG erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie sind unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich zulässig. Es sollte darauf geachtet werden, dass in jedem Einzelfall überlegt wird, welche Art von Vergütungsvereinbarung für den konkreten Fall am besten geeignet ist und welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist.

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.

Im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Das anwaltliche Gebührenrecht ist durch die gesetzlich vorgesehenen weiten Gebührenrahmen sehr flexibel. Es ist leistungsgerecht, da es die einzelnen Tätigkeiten des Rechtsanwalts entweder durch ausdrückliche Vorschriften oder durch weite Gebührenrahmen berücksichtigt. Feste Gebühren sind nur dort vorgesehen, wo sie aus Gründen der Kostenerstattung oder wegen der gesonderten Regelung für Prozesskostenhilfe oder Pflichtverteidigung notwendig sind.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)

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