Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Erstberatung

    Standort Mühlhausen

    Am Stadtwald 27
    99974 Mühlhausen
    Telefon: 03601 48 32 0

    Erstberatung

    Standort Leinefelde

    Heiligenstädter Str. 20
    37327 Leinefelde-Worbis
    Telefon: 03605 544 330

    Kosten der Erstberatung

    Die Vergütung für eine Erst­beratung durch den Rechtsanwalt richtet sich nach § 34 Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG). Vorgreiflich ist hiernach eine entsprechende Vereinbarung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine solche Ver­gütungsv­ereinb­arung nicht getroffen worden, hat der Anwalt nach § 612 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf eine übliche Vergütung. Die Erstberatung ist jedoch vom Gesetzgeber für Verbraucher bei einem Betrag in Höhe von 190 € zzgl. MwSt., mithin 226,10 € gedeckelt. Für Freiberufler und sonstige Unternehmer beläuft sich dieser Betrag auf 250 € zzgl. MwSt., mithin insgesamt 297,50 €. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nur für eine mündliche (ggf. auch fernmündliche) Beratung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in allen Rechtsgebieten, die wir mit Fachanwaltstiteln unterlegt haben, grundsätzlich die Höchstgebühr in Ansatz bringen. Kommen zu dem Erstberatungsgespräch weitere Gespräche hinzu oder erfolgt die Beratung schriftlich, können und werden die Kosten höher sein. Wir werden dies stets im Vorhinein mit Ihnen kommunizieren.

    Umfang der Erstberatung

    Die Erstberatung ist lediglich ein punktueller Rechtsrat in einer Angelegenheit, also beispielsweise die Fragestellung, ob man Pflichtteilsberechtigter in einem Erbfall ist oder nicht und ggf. mit welcher Quote. Hier unterliegen viele Rechtssuchende einem Irrtum. Diese Erstberatung kann nämlich die Vielzahl von Fragestellungen, die oft am Beginn eines rechtlichen Vorganges stehen, im Grunde gar nicht abdecken, denn das „ob“ oder „was“ trifft selten die eigentliche Intention des Mandanten, nämlich das „wie“. Gleichwohl bieten wir dies in Ausnahmefällen aufgrund unserer Expertise und unserer Erfahrung für unsere Mandanten an, solange die einzelne Fragestellung in einem (zeitlich begrenzten) mündlichen Beratungsgespräch erörtert werden kann. Bitte sprechen Sie uns dazu im Vorfeld bei der Terminvereinbarung an.

    Gestaltungsberatung – Erstgespräch

    In den von uns schwerpunktmäßig betreuten Rechtsgebieten, zu denen neben dem Erbrecht auch das Steuerrecht und das Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. Wirtschaftsrecht gehören, offerieren wir daher unseren Mandanten eine sog. Gestaltungsberatung – Erstgespräch zu einem Pauschalpreis in Höhe von 495 € incl. MwSt. – unabhängig von der finanziellen Größenordnung, um die es geht.

    Exkurs: Beratungshilfe und Rechtschutzversicherung

    Verfügen Sie nicht über ausreichendes Vermögen bzw. Einkommen, besteht die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Ggf. besteht die Möglichkeit, die Erstberatung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung geltend zu machen, sofern eine solche besteht und diese dafür eintrittspflichtig ist.


    § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:

    “(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind.

    Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
    (2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.”

    Erstberatung
    Birgit OehlmannRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)
    Erstberatung
    Carsten OehlmannRechtsanwalt
    • Fachanwalt für Steuerrecht
    • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Fachanwalt für Erbrecht
    • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
    Erstberatung
    Denise HübenthalRechtsanwältin
    • Fachanwältin für Familienrecht
    • Fachanwältin für Erbrecht
    • Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)