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Einige wichtige Grundlagen:
- Ein etwa aufgefundenes Testament ist unverzüglich im Original bei dem zuständigen Nachlassgericht abzuliefern. Die Beantragung eines Erbscheins ist, auch wenn man in dem Testament als Erbe ausgewiesen ist, hingegen nicht erforderlich und oft auch späterhin entbehrlich.
- Zu beachten ist, dass auf den oder die Erben das gesamte Vermögen übergeht. Dazu zählen aber auch die Schulden des Erblassers.
- Wer wegen der Schulden nicht Erbe werden will, muss die Erbschaft ausschlagen. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Bis zur Bestattung des Erblassers ist von diesem Zeitraum oft bereits ein erheblicher Teil verstrichen. Es ist daher auch aus diesem Grunde zu empfehlen, bei Zweifeln über die Werthaltigkeit des Nachlasses unverzüglich einen versierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung zu beauftragen, sofern das Ergebnis nicht ohnehin offenkundig ist. Die Ausschlagung erweist sich aber lediglich in ganz eindeutigen Fällen als der richtige Weg.
- Vielfach ist es auch möglich, Vermögenswerte zu retten und mit den Nachlassgläubigern in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Der Erbe haftet nämlich nur für die Schulden des Erblassers, wenn er nicht die Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder einer Nachlassverwaltung beantragt. Dies kann er aber jederzeit tun und ist diesbezüglich nicht an die kurze Frist zur Erbausschlagung gebunden. Welcher Weg im Einzelfall für die Erben empfehlenswert ist, kann nur in bzw. nach einem ausführlichen Beratungsgespräch eruiert und entschieden werden. Das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Optionen, gemeinhin nicht bekannt sind.
- Sind mehrere Erben berufen, sind diese als Erbengemeinschaft gemeinsam am Nachlass berechtigt. Mitglieder einer Erbengemeinschaft können (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur gemeinsam über den Nachlass und dessen Bestandteile verfügen.
- Übergangene Pflichtteilsberechtigte können von den Erben Auskunft verlangen. Diese Auskunftsbegehren sind ernst zu nehmen, diesen ist auch unverzüglich nachzukommen. Pflichtteilsansprüche sind Geldansprüche! Auch hier sollten Sie sich unverzüglich anwaltlicher Hilfe bedienen.