Jährlich sind in Deutschland über 70.000 Betriebe von der Regelung einer Unternehmensnachfolge betroffen. Nach überschlägigen Ermittlungen sollen mehr als die Hälfte aller mittelständischen Betriebe die Übergabe auf die nächste Generation nicht überleben. Hier gilt es, frühzeitig gemeinsam mit Steuerberater und Rechtsanwalt, ggf. auch unter Einbindung der Hausbank kreative Lösungsansätze zu finden, die nicht selten auch zu einer Verbesserung des Ratings des Unternehmens führen.
Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge sind neben selbstverständlichen Erfahrungen im Erbrecht vertiefte Kenntnisse des Gesellschaftsrechtes, des Steuerrechtes und anderer Rechtsgebiete erforderlich. Musterlösungen und Patentrezepte gibt es nicht.
Je zwei Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfügen insoweit über Fachanwaltstitel für Erbrecht, für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht. Damit ist die Kanzlei OEHLMANN in weitem Umkreis die einzige Kanzlei, die sämtliche für eine professionelle Unternehmensnachfolge erforderlichen Fachrichtungen durch entsprechende Fachanwälte aus einer Hand und unter einem Dach bedienen kann.
Selbstverständlich konzipieren wir derartige Regelungen stets auch im Benehmen mit dem bisherigen Steuerberater des Unternehmens, der in der Regel auch die einkommensteuerlichen Belange des Unternehmers betreut. Ohne die Fruchtbarmachung dieser vertieften und über Jahre gewachsenen Kenntnisse sind eine seriöse Sachverhaltsermittlung und -bewertung einerseits und darauf aufbauende Regelungsansätze andererseits kaum denkbar.