- Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. März 2015 – 1 K 118/15 –, juris
- Orientierungssatz
- 1. Die unentgeltliche Überlassung eines Wohnungseigentumsanteils durch den Erwerber an die Mutter stellt keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG dar.
- 2. Die Gewährung der Steuerbefreiung für Familienheime nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG setzt auch beim Erwerb eines Miteigentumsanteils voraus, dass der Erwerber das Objekt nicht nur (gelegentlich) zu Wohnzwecken nutzt, sondern dass es den Mittelpunkt seines familiären Lebens bildet.
- 3. Revision eingelegt (Az. des BFH : II R 32/15).