Wir werden immer wieder gefragt, ob die laufenden Grabpflegekosten zu den Beerdigungskosten zählen. Wir möchten insoweit auf einen Aufsatz von Michael Floeth, Richter am Amtsgericht in Erkelenz, verweisen, den dieser jüngst in der ZErb 9/2015 veröffentlicht hat. =>2015Grabpflege

Der Aufsatz befasst sich mit den verschiedenen Konstellationen, die sich aus unterschiedlicher Totenfürsorgeberechtigung ergeben können, ebenso auch mit der Vorschrift des § 324 Abs.1 Nr.2 InsO.