OLG Köln, Beschluss vom 09. Juli 2014 – I-2 Wx 188/14, 2 Wx 188/14 –, juris

Leitsatz

Die testamentarische Anordnung „wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich „Alles““, ist nicht hinreichend bestimmt und enthält keine wirksame Bestimmung eines Erben durch den Erblasser.