OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2015 – I-15 W 455/14, 15 W 455/14 –, juris

Leitsatz

Ein berechtigter Vertrauenstatbestand, der die Anwendung der Ausschlussfrist des § 2 VBVG nach § 242 BGB entgegensteht, wurde nicht bereits dadurch geschaffen, dass einmalig für einen zurückliegenden Zeitraum noch im Jahre 2010 eine Vergütung nach einem pauschalen Prozentsatz vom Aktivvermögen und ohne Berücksichtigung der Ausschlussfrist rechtskräftig festgesetzt worden ist.

Anmerkungen

Zitierungen: Vergleiche BGH, 24. Oktober 2012, IV ZB 13/12, FamRZ 2013, 295; KG Berlin, 5. April 2011, 1 W 18/10, Rpfleger 2011, 605 und OLG Köln, 30. Januar 2013, I-2 Wx 265/12, FamRZ 2013, 1837.