„Denn sie wissen nicht was sie tun.“

Vielleicht etwas reißerisch anmutend, jedenfalls plakativ und einprägsam sollten die Überschriften schon sein, um das Leseinteresse zu wecken. Denn das hat es verdient, der Deutschen liebstes Kind aus der Schar gesetzlich zugelassener letztwilliger Verfügungen, das gemeinschaftliche Testament.“

So beginnt ein Aufsatz von Roland Wendt, Richter am BGH a.D., bis Ende 2014 Richter des u.a. für das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenats des BGH in Karlsruhe. Den informativen Beitrag, veröffentlicht in ErbR Heft 9/2015 S.466 ff.,  möchten wir nicht vorenthalten => 2015JamesDean

James-Dean-Testamente
Carsten OehlmannRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)