OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2014 – I-15 W 98/14, 15 W 98/14 –, juris

Leitsatz

Die Bestimmung in einem privatschriftlichen Einzeltestament

„Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel.“

kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Erblasser seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt hat.