- OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2014 – I-15 W 98/14, 15 W 98/14 –, juris
Leitsatz
- Die Bestimmung in einem privatschriftlichen Einzeltestament
- „Nach meinem Ableben soll die Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen einschließlich der Wiederverheiratungsklausel.“
- kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Erblasser seine Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt hat.