OLG Hamm, Beschluss vom 08. Juli 2014 – I-15 W 208/14, 15 W 208/14 –, juris

Leitsatz

Eine Beschränkung des Geschäftswertes im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins, der nur für Zwecke der Grundbuchberichtigung benötigt wird, ist unter Geltung des § 40 GNotKG ausgeschlossen.