OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2014 – I-3 U 88/14, 3 U 88/14 –, juris

Leitsatz

Zur Geltendmachung eines zum Nachlass gehörenden Anspruchs auf Auskunft bzw. Rechnungslegung durch einen Miterben mit der Maßgabe der Leistung an alle Erben sowie zum Ausschluss eines solchen Anspruchs wegen eines Verstoßes gegen Treu und Glauben und zu nachträglich sich ergebenden beachtlichen Gründen für die Nachholung der Rechnungslegung (hier: nachträglich begründeter Verdacht, dass ein rückhaltloses Vertrauen in die Geschäftsführung eines Sohnes und Miterben und daran anknüpfende Untätigkeit des Erblassers in Bezug auf ein Rechnungslegungsverlangen nicht gerechtfertigt sei).

Orientierungssatz

Bei der Geltendmachung eines Rechnungslegungsanspruchs kommt ein Verstoß gegen Treu und Glauben in Betracht, wenn dieser über viele Jahre hindurch nicht geltend gemacht wurde, wobei für die Annahme eines Ausschlusses allerdings dann kein Raum ist, wenn sich nachträglich beachtliche Gründe für die Nachholung der Rechnungslegung ergeben.