Der Deutsche Anwaltverein hat durch seinen Erbrechtsausschuss in Abstimmung mit den Ausschüssen Anwaltsnotariat, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017 zur Einrichtung eines Großen Nachlassgerichts erarbeitet, um die Probleme zu lösen, die sich aus dem Nebeneinander von FGG- und streitigen Verfahren im Erbrecht ergeben. Es ist einem Laien (und übrigens auch vielen Juristen) kaum zu erklären, warum es nach dem Abschluss des Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht noch die Möglichkeit gibt, einen streitigen Zivilprozess durch alle Instanzen zu führen, um letztlich das gleiche Ziel zu erreichen: die Klärung der Erbrechtsverhältnisse. Durch das „Große Nachlassgericht“ sollen alle Entscheidungen zu einem Lebens- (besser: Sterbens)sachverhalt vor einem Gericht konzentriert werden. Es könnte alle streitigen Fragen des Erbfalls für alle Beteiligten verbindlich klären.
Quelle: DAV-Depesche vom 19.10.2017