OLG München, Beschluss vom 19. Januar 2015 – 31 Wx 370/14 –, juris

Leitsatz

Das „Recht“ auf Annahme der Erbschaft unterliegt nicht der Pfändung.

Anmerkung: Kürzer und prägnanter geht es kaum, wenngleich sich das OLG München bei der Begründung durchaus Mühe gegeben hat. Der Volltext der Entscheidung ist unter juris abrufbar.