OLG Köln, Beschluss vom 13. August 2014 – I-2 Wx 208/14, 2 Wx 208/14 –, juris

Orientierungssatz

Tatsächliche oder behauptete Verfahrensfehler, die einem Richter bei der Verfahrensleitung unterlaufen, stellen grundsätzlich keinen Grund zur Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit dar. Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich das prozessuale Verhalten des Richters so sehr von der normalerweise geübten Verfahrensweise entfernt, dass sich der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung einer Partei geradezu aufdrängt (Festhaltung OLG Köln, 30. Dezember 2008, 2 W 127/08, OLGR Köln 2009, 362).
(OLG Köln, Beschluss vom 13. August 2014 – I-2 Wx 208/14, 2 Wx 208/14 –, juris)