OLG Köln, Beschluss vom 25. März 2015 – I-2 Wx 63/15, 2 Wx 63/15 –, juris

Leitsatz

Bei der Ausschlagung einer Erbschaft handelt es sich um eine erbrechtlich, nicht aber sachenrechtlich zu qualifizierende Erklärung. Hieraus folgt, dass bei Eingreifen des österreichischem Erbstatuts die Ausschlagung der Erbschaft auch dann österreichischem Recht unterliegt, wenn in den Nachlass in Deutschland befindlicher Grundbesitz fällt und für den Eigentumserwerb des Erben hieran deutsches Recht (lex rei sitae) anzuwenden ist.