OLG Hamm, Beschluss vom 22. Juli 2014 – I-15 W 92/14, 15 W 92/14 –, juris

Leitsatz

Auslegung einer Vereinbarung in einem Übernahmevertrag, durch den ein Abkömmling erklärt, er sei nach dem Erhalt eines Geldbetrages „vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und Todes wegen ein für alle Male abgefunden“ als Erbverzicht.