OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. September 2014 – I-3 Wx 128/13, 3 Wx 128/13 –, juris

Leitsatz

1. Zur Bindung des überlebenden Ehegatten an eine Erbeinsetzung in einem Ehegattentestament (hier der Nichten der Ehefrau nach dem Letztversterbenden) wegen Wechselbezuges.

2. Aus der Bestimmung im Ehegattentestament, dass der „Überlebende … über das gesamte Vermögen unter Lebenden (soll) frei verfügen“ können, kann sich ein Indiz für einen Bindungswillen des Erblassers im Sinne einer Wechselbezüglichkeit in Bezug auf die Schlusserbeneinsetzung ergeben.