Häufig werden Rechtsanwälte und Notare gebeten, Vorsorgevollmachten und / oder Patientenverfügungen zu erstellen. Der Aufwand dafür gestaltet sich relativ hoch, was sich dann auch in den Gebühren niederschlägt. Vielfach werden durch Kollegen veraltete und nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechende Muster verwendet. Wir sind seit Jahren dazu übergegangen, nahezu ausschließlich die jeweils aktuellen Muster des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu verwenden. Da wir uns nicht „mit fremden Federn schmücken“ wollen, wollen wir unseren Mandanten und solchen, die es werden wollen, diese Muster und Informationsquellen im Vorfeld bekannt machen und zur Verfügung stellen. In vielen Fällen erübrigt sich dann sogar die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder Notars.

Sollten Sie dann aber gleichwohl noch offene Fragen haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich ergänzend mit Rat und Tat zur Verfügung.

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Wir empfehlen, die Vorsorgevollmacht bei dem ZVR zu hinterlegen. Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet. Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. 2,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin – führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz. Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich rund 20.000 Mal abgefragt.

Hier finden Sie den Zugang zum ZVR.