Anwendbarkeit der Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht auf die Erklärung der Erbausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter eines Vereins gegenüber dem Nachlassgericht
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 12. Mai 2015 – 5 W 9/15 –, juris Leitsatz Auf die Erklärung der Erbausschlagung durch den gesetzlichen Vertreter eines Vereins gegenüber dem Nachlassgericht als amtsempfangsbedürftige Willenserklärung finden die Grundsätze der [...]