Pflichtteilsanspruch: Bemessung des Werts der nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück

BGH, Urteil vom 13. Mai 2015 – IV ZR 138/14 –, juris

Leitsatz

Der im Rahmen eines Pflichtteilsanspruchs zu bestimmende Wert einer nachlassgegenständlichen Miteigentumshälfte an einem Hausgrundstück entspricht dem hälftigen Wert des Gesamtobjekts, wenn der Alleinerbe bereits Eigentümer der anderen ideellen Miteigentumshälfte ist.